Welche Informationen benötigen wir bei einer Praktikumsstelle?
Welche Angeben sind für die Erstellung eines Profils bei praktikum.io notwendig. Diese Dinge musst du bei der Erstellung wissen.
Das nächste Praktikum steht bald an und hierzu braucht es einen Praktikumsvertrag. Hier finden Sie eine Vorlage und weitere Informationen zu dem Thema.
Lade dir unsere Vertragsvorlage bequem als Word-Datei herunter. Das Dokument lässt sich ganz einfach an die individuellen Anforderungen deines Unternehmens anpassen.
Praktikumsvertrag Muster Pflichtpraktikum.docx
Praktikumsvertrag Muster freiwilliges Praktikum.docx
Eine schriftliche Vereinbarung ist zwar nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, bietet aber sowohl für den Betrieb als auch für die Praktikant:innen eine rechtliche Sicherheit. Folgende Punkte sollten in jedem Vertrag unbedingt enthalten sein:
In praktikum.io können Dokumente und Verträge automatisch generiert werden. Verträge oder Dokumente als Vorlage einmal anlegen und, sobald ein Praktikum zugesagt wird, mit den hinterlegten Daten automatisch einen Vertrag generieren und zusenden.

Du kannst den erstellten Vertrag direkt über die Plattform an den:die Praktikant:in zusenden oder herunterladen, ausdrucken und zusenden. Der sonst übliche manuelle Aufwand wird für den Praktikumsvertrag auf zwei Klicks minimiert.
Neben dem Praktikumsvertrag müssen für den:die Praktikant:in auch eine Verschwiegenheitserklärung oder eine Einverständniserklärung für Bildaufnahmen erstellt werden. Kein Problem, du kannst mehrere Vorlagen anlegen und diese auf Knopfdruck individualisieren lassen und zusenden.
Diese Funktion ist bei praktikum.io ab dem Starter-Plan verfügbar.
In einem Pflichtpraktikum gibt es keinen Anspruch auf Mindestlohn. In einem freiwilligen Praktikum erst ab einer Dauer von 3 Monaten.
Quelle: § 22 MiLoG
Bei einem Pflichtpraktikum hat der:die Praktikant:in keinen Anspruch auf bezahlte Urlaubstage. Bei einem freiwilligen Praktikum hat er:sie Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub, dieser ist vom Alter abhängig und beträgt min. 2 Tage /Monat
Quelle: § 19 JArbSchG , § 3 BurlG
Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis von beiden Parteien fristlos und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Die Probezeit beläuft sich bei Praktika bis 3 Monate auf 2 Wochen. Danach kann der Arbeitgeber das Praktikumsverhältnis lediglich aus wichtigem Grund kündigen.